5. Rücktritt
des Hotels
5.1 Sofern
ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Anfrage anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine
vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichung einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3 Ferner
ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
;
-
höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
-
Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z. B. in Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
-
Das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-
Ein
Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt
5.4 Das Hotel
hat den Kunden von Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei
berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung, - übergabe und –
rückgabe
6.1 Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 11:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung und sollten bis spätestens 18:00 Uhr
bezogen werden.. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
6.3 Am
vereinbarten Abreisetag sind Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18.00 um 50 Prozent des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100
Prozent. Dem Kunden steht frei, dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer schaden entstanden
ist.
7. Haftung
des Hotels
7.1 Das Hotel
haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens 3076,92 €, sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu 769,23 €. Geld und Wertgegenstände können
bis zu einem Höchstwert von 2564,10 € im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht
der Kunde unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung und Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht
( § 703 BGB
).
7.3 Für die
unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
7.4 Soweit
dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.5
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadenersatzansprüche , außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.6
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –
auf Wunsch- gegen Entgeld die
Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels.
8.3
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.4 Es gilt
deutsches Recht.
8.5 Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften. |